Servicezeiten: Mo – Fr tagsüber

Heizungswartung

Wartungsvertrag für Heizungen: Einzelanlage oder mehrere Gebäude

Ein Wartungsvertrag legt fest, welche Anlagen wann gewartet werden und was dabei geprüft und protokolliert wird. Er ist für eine Einzelanlage möglich, ebenso für mehrere Gebäude mit Anlagenverzeichnis. Wer nur einen Termin braucht, beauftragt die Wartung einmalig.

Servicezeiten Mo–Fr 8–16 Uhr · Rückmeldung am nächsten Werktag

Einzelanlage

Wartungsvertrag für eine Anlage

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern genügt oft ein Vertrag für die eine Heizung. Das regelt er:

Anlage und Umfang

Der Vertrag nennt Hersteller, Modell und Baujahr und den Wartungsumfang nach Herstellervorgabe, mit Wartungs- und Messprotokoll.

Terminservice

Der nächste Wartungstermin wird mit Ihnen abgestimmt (Mo–Fr 8–16 Uhr). Sie müssen sich den Rhythmus nicht selbst merken.

Einmalauftrag oder Vertrag

Beides ist möglich. Der Einmalauftrag passt, wenn Sie die Wartung nur einmal beauftragen. Der Vertrag passt, wenn Sie feste Termine wünschen.

Wärmepumpen

Auch für Wärmepumpen gibt es den Vertrag: Wartungsvertrag für Wärmepumpen.

Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung regelt der Vertrag.

Vertragsinhalt

Das regelt der Vertrag

Die Tabelle zeigt die Punkte, die ein Wartungsvertrag festhält.

PunktWas geregelt wirdErgebnis für Sie
AnlageHersteller, Modell, Baujahr und Standort der AnlageEintrag im Anlagenverzeichnis
WartungsumfangPrüfpunkte nach Anlagentyp und HerstellervorgabeWartungs- und Messprotokoll
Intervall und TermineRhythmus nach Herstellerangabe, Terminabstimmung Mo–Fr 8–16 UhrAbgestimmte Wartungstermine
MaterialVerschleiß- und Ersatzteile separat nach AngebotAngebot vor der Ausführung
ZusatzarbeitenNur nach Ihrer FreigabeAngebot und Freigabe

Der Vertrag ändert nichts am Vorgehen: Das Angebot erstellen wir nach der Anlagenaufnahme.

Mehrere Gebäude

Wartungsvereinbarung für mehrere Gebäude

Für Vermieter, Verwaltungen und Kleingewerbe bis ca. 100 kW je Anlage bündeln wir die Wartung mehrerer Objekte in einer Vereinbarung.

Anlagenverzeichnis

Wir führen eine Liste Ihrer Anlagen mit Objekt, Hersteller, Modell, Baujahr und Fälligkeit.

Terminplanung

Die Termine werden objektweise geplant und mit Ihnen abgestimmt. Den Zugang zu Heizräumen und Wohnungen klären wir vorab mit Ihnen.

Ein Protokoll je Anlage

Jede Anlage erhält ihr eigenes Wartungs- und Messprotokoll. Das erleichtert Ihre Dokumentation.

Freigabegrenze für Reparaturen

Bei mehreren Objekten kann eine Freigabegrenze für Reparaturen vereinbart werden. Mehr dazu im Objektservice für Vermieter und Verwaltungen.

Material und Zusatzarbeiten

Das Angebot erstellen wir nach der Anlagenaufnahme, ohne Pauschale vorab. Verschleiß- und Ersatzteile werden separat nach Angebot berechnet; Zusatzarbeiten nur nach Freigabe. Ein Warmwasserspeicher ist als Zusatzpaket möglich. Was bei der Wartung eine Rolle spielt, steht im Ratgeber zu den Wartungskosten.

Grenzen

Nicht enthalten

Damit klar ist, was Sie erwarten können: Diese Punkte gehören nicht zum Wartungsvertrag.

  • Verschleiß- und Ersatzteile (separat nach Angebot)
  • Zusatzarbeiten ohne vorherige Freigabe
  • Warmwasserspeicher (als Zusatzpaket möglich)
  • Arbeiten am Kältekreis von Wärmepumpen
  • Anlagen über ca. 100 kW Leistung
  • Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Mo–Fr 8–16 Uhr)

Unsicher, ob Ihr Anliegen dazugehört? Fragen Sie vorab an.

So arbeiten wir

In vier Schritten zum Wartungsvertrag

Von der Anfrage bis zum Folgetermin: Sie wissen in jedem Schritt, was als Nächstes passiert.

01

Anfrage und Anlagenaufnahme

Sie nennen Anlage oder Anlagenliste mit Hersteller, Modell und Baujahr. Wir melden uns am nächsten Werktag.

02

Angebot und Vertrag

Sie erhalten ein Angebot nach der Anlagenaufnahme. Laufzeit und Kündigung regelt der Vertrag.

03

Wartung und Protokoll

Wir warten die Anlage zum vereinbarten Termin und übergeben das Wartungs- und Messprotokoll.

04

Folgetermin

Den nächsten Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Verschleißteile und Zusatzarbeiten erfolgen nur nach Angebot und Freigabe.

Servicepaket

Diese Pakete gehören zum Wartungsvertrag

Je nach Anlass beauftragen Sie eine einzelne Anlage oder mehrere Objekte. Das Angebot erstellen wir nach der Anlagenaufnahme. Einmalauftrag oder Vertrag sind möglich.

Wartung

Heizungswartung mit Protokoll

Gerätespezifische Wartung für genau einen definierten Anlagentyp, mit Wartungs- und Messprotokoll.

  • Gas, Öl, Pellet, Holz, Solarthermie
  • Wärmepumpe: Luft- und Sole-Wasser
  • Brenner-Check auch einzeln

Kältekreis von Wärmepumpen ausgenommen.

Angebot nach Anlagenaufnahme

Objektservice

Objektservice für Vermieter und Verwaltungen

Anlagenliste, wiederkehrende vereinbarte Leistungen, Terminplanung und objektbezogene Berichte.

  • Wartungsvereinbarung für mehrere Gebäude
  • Wartungsvertrag je Anlage
  • Reparaturen mit festgelegter Freigabegrenze

Material und Zusatzarbeiten separat nach Angebot.

Angebot nach Anlagenaufnahme

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Wartungsvertrag

Was ist im Wartungsvertrag enthalten?

Der Vertrag legt fest, welche Anlage zu welchem Intervall gewartet wird, nach welcher Herstellervorgabe und mit welchem Protokoll. Die Prüfpunkte hängen vom Anlagentyp ab und stehen auf den Seiten zur jeweiligen Anlage, zum Beispiel Gasheizung oder Wärmepumpe. Dazu kommt der Terminservice für die vereinbarten Wartungstermine.

Sind Verschleißteile enthalten?

Nein. Verschleiß- und Ersatzteile werden separat nach Angebot berechnet, Zusatzarbeiten nur nach Freigabe. Das gilt für Einmalauftrag und Vertrag gleichermaßen. Ein Warmwasserspeicher ist als Zusatzpaket möglich.

Gibt es Verträge für mehrere Gebäude?

Ja. Für mehrere Gebäude führen wir ein Anlagenverzeichnis mit Hersteller, Modell, Baujahr und Fälligkeit je Anlage, planen die Termine objektweise und liefern ein Protokoll je Anlage. Das richtet sich an Vermieter, Verwaltungen und Kleingewerbe bis ca. 100 kW je Anlage. Mehr dazu im Objektservice für Vermieter und Verwaltungen.

Ist ein Einmalauftrag möglich?

Ja. Wer nur einen Termin braucht, beauftragt die Wartung einmalig. Der Vertrag lohnt sich, wenn Sie feste Termine wünschen und den Umfang einmal klären möchten. Beides ist mit dem Paket Heizungswartung mit Protokoll möglich.

Verwandte Leistungen

Weitere Leistungen rund um den Wartungsvertrag

Diese Leistungen ergänzen den Vertrag oder erläutern einzelne Bestandteile.

Objektservice für Vermieter

Wartung, Termine und Berichte für mehrere Objekte.

Wartungspaket mit Protokoll

Gerätespezifische Wartung für genau einen Anlagentyp, mit Protokoll.

Wartungsvertrag für Wärmepumpen

Wartung von Luft- und Sole-Wasser-Wärmepumpen als Vertrag vereinbaren.

Speicher als Zusatzpaket

Warmwasserspeicher zusätzlich zur Heizungswartung warten lassen.

Anfrage

Wartungsvertrag anfragen

Nennen Sie uns Ihre Anlage oder Anlagenliste mit Hersteller, Modell und Baujahr und sagen Sie, ob Sie einen Einmalauftrag oder einen Vertrag wünschen. Wir melden uns am nächsten Werktag.

Wir melden uns am nächsten Werktag. Servicezeiten: Mo–Fr 8–16 Uhr.

Direkter Kontakt

Servicezeiten

Mo–Fr 8–16 Uhr. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Einsatzgebiet

Reichenbach im Vogtland und rund 50 km Umkreis.

Servicezeiten

Mo–Fr tagsüber, Termine nach Absprache.

Terminanfrage

Per Formular oder Telefon, mit Angabe von Anlage und Anliegen.

Rückmeldung

Wir melden uns am nächsten Werktag bei Ihnen.