Wann eine Gasleitung im Haus geprüft werden muss, hängt von Anlage, Nutzung und Regelwerk ab. Klar ist: Eine Prüfung ist nicht gleich Prüfung. Gashausschau, Gebrauchsfähigkeitsprüfung und Dichtheitsprüfung sind drei verschiedene Dinge. Dieser Beitrag grenzt sie ab und zeigt, wer sich um die Leitung kümmern muss.
Bei Gasgeruch zuerst handeln
Keine Flamme, keine Zündquelle, keine elektrischen Schalter betätigen. Fenster und Türen öffnen, Gebäude verlassen und, wenn das gefahrlos möglich ist, die Gasabsperreinrichtung schließen. Rufen Sie von außerhalb die Feuerwehr (112) und den Entstörungsdienst Ihres Gasnetzbetreibers an. Gasgeruch ist kein Fall für eine Terminanfrage.
Rechtliche Aussagen in diesem Beitrag sind vorsichtig formuliert. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung. Fristen und Verbindlichkeit hängen von Ihrem Gebäude ab.
Drei Prüfarten, die oft verwechselt werden
| Prüfart | Was geschieht | Wofür |
|---|---|---|
| Gashausschau | Sichtkontrolle nach Checkliste, keine Messung | bestehende Leitung, zugängliche Teile |
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung | Messtechnische Prüfung der Dichtheit mit Bewertung | bestehende Erdgasleitung |
| Dichtheitsprüfung | Prüfung vor der Inbetriebnahme einer neu errichteten oder geänderten Leitung | Neuanlage, gehört zur Errichtung |
Die Gashausschau ersetzt keine Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Auch die Wartung der Gasheizung ersetzt keine der beiden Prüfungen. Wir bieten Gashausschau und Gebrauchsfähigkeitsprüfung bestehender Erdgasleitungen an. Die Dichtheitsprüfung neu errichteter Leitungen gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
Wann eine Prüfung anstehen kann
Es gibt keinen einheitlichen Termin für alle. Gründe, die Leitung prüfen zu lassen, sind zum Beispiel:
- Kauf, Erbe oder Eigentümerwechsel, wenn der Zustand der Leitung unbekannt ist
- ältere Leitungsanlage ohne dokumentierte Prüfung
- Umbau oder Arbeiten am Gebäude
- Auffälligkeiten ohne akuten Geruch
- wiederkehrende Prüfung nach dem anwendbaren Regelwerk
Das technische Regelwerk sieht wiederkehrende Prüfungen vor. In welchen Abständen und wie verbindlich sie für Ihr Gebäude sind, hängt von Netzbetreiber, Anlage und Vertrag ab. Wir besprechen das passende Intervall mit Ihnen, geben aber keine Rechtsberatung.
Wer sich kümmern muss
Der Eigentümer ist als Betreiber der Leitungsanlage hinter dem Hausanschluss grundsätzlich für deren Zustand verantwortlich. In vermieteten Objekten betrifft das den Vermieter oder die Verwaltung. Wer was veranlasst und bezahlt, hängt von Mietvertrag, Eigentümergemeinschaft und Verwaltungsvertrag ab.
Vermieter und Verwaltungen erhalten je Objekt ein Prüfprotokoll. Die Prüfungen werden einzeln beauftragt, mehrere Objekte lassen sich nacheinander terminieren. Mehr auf der Seite Vermieter und Verwaltungen.
Was Sie selbst tun dürfen und wann ein Fachbetrieb nötig ist
- Selbst: Zugänglichkeit von Leitungen, Absperrhähnen und Zähler prüfen, Auffälligkeiten (Korrosion, lose Befestigung) fotografieren, Unterlagen zu früheren Prüfungen bereitlegen, Hauptabsperreinrichtung kennen.
- Fachbetrieb: Dichtheitsmessung, Bewertung nach Regelwerk, Arbeiten an der Leitung, jede Instandsetzung. Eigene Dichtheitsversuche mit offener Flamme sind gefährlich und nicht zu empfehlen.
Findet die Prüfung einen Mangel, steht er im Protokoll. Die Mängelbeseitigung ist eine eigene Leistung nach separatem Angebot, Zusatzarbeiten nur nach Freigabe.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss eine Gasleitung geprüft werden?
Das hängt von Anlage, Nutzung, Netzbetreiber und Regelwerk ab. Das technische Regelwerk sieht wiederkehrende Prüfungen vor. Wie verbindlich diese für Ihr Gebäude sind und in welchen Abständen sie gelten, sollten Sie im Einzelfall klären. Eine Prüfung kann auch bei Eigentümerwechsel, Umbau oder Auffälligkeiten sinnvoll sein.
Was ist der Unterschied zwischen Gashausschau und Gebrauchsfähigkeitsprüfung?
Die Gashausschau ist eine Sichtkontrolle nach Checkliste ohne Messung. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist die messtechnische Prüfung der Dichtheit mit Bewertung. Die Gashausschau ersetzt die messtechnische Prüfung nicht. Die Dichtheitsprüfung einer neu errichteten Leitung ist wieder etwas anderes und gehört zur Errichtung.
Wer ist verantwortlich, Eigentümer oder Vermieter?
Grundsätzlich trägt der Eigentümer als Betreiber der Leitungsanlage im Gebäude die Verantwortung für deren Zustand. In vermieteten Objekten ist das in der Regel der Vermieter. Wie Pflichten im Einzelnen zwischen Eigentümer, Vermieter, Verwaltung und Mieter verteilt sind, hängt vom Vertrag ab. Lassen Sie das rechtlich prüfen.
Ersetzt die Wartung der Gasheizung die Prüfung der Gasleitung?
Nein. Die Wartung prüft das Gerät, nicht die Leitung im Gebäude. Beide Leistungen sind getrennt und lassen sich bei Bedarf in einem Termin verbinden.
Wenn Sie Ihre Gasleitung prüfen lassen möchten: Prüfung anfragen. Mehr zur Leistung: Gasleitungsprüfung. Für mehrere Objekte: Vermieter und Verwaltungen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03765 / 610953 oder über das Kontaktformular. Termine sind Mo–Fr 8–16 Uhr möglich, wir melden uns am nächsten Werktag.
